(Stand April 2022)
Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskonzeptes haben wir euch hier wichtige Inhalte zusammengestellt und möchten somit auf viele Maßnahmen verweisen, welche zu einem noch verantwortungsbewussteren Umgang mit der Umwelt beitragen.
Übersicht:
Lokale Richtlinien
Auszug aus der Freizeitordnung des Ruhrverband
3.4 Verbot für Verbrennungsmotoren, Toiletten und wassergefährdende Schutzanstriche
Nicht zugelassen ist das Befahren der Talsperren mit Wasserfahrzeugen, die zum Antrieb einen Verbrennungsmotor benutzen. Motorboote der Rettungsdienste, Boote des Talsperrenbetriebes sowie die Personenschifffahrt sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wenn Boote mit eingebautem Verbrennungsmotor oder fest verbautem Außenbordverbrennungsmotor auf den
Talsperren eingesetzt werden sollen, ist die Schraube zu demontieren, sämtliche Schmier- und Betriebsstoffe
von Bord sind zu entfernen und alle Seeventile zu schließen. Alle weiteren Außenbordverbrennungsmotoren sind
ausnahmslos zu demontieren.
Weiter dürfen keine Wasserfahrzeuge die Talsperren befahren, die chemische Toiletten oder
Pumptoiletten haben. Bei nachweislich nicht demontierbaren Pumptoiletten sind die Seeventile zu schließen und die Toiletten zu plombieren.
Schutzanstriche von Wasserfahrzeugen, so genannte „Antifoulinganstriche“, müssen den Anforderungen Internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee e.V. entsprechen. Der Einsatz von zinnorganischen Verbindungen (z.B. Tributylzinn) ist verboten. Auf Schutzanstriche mit kupferhaltigen Bioziden ist bei
ausschließlicher Verwendung der Wasserfahrzeuge im Binnenbereich zu verzichten.
Das Hochdruckreinigen von Wasserfahrzeugen im Stauraum und Uferbereich der Talsperren ist verboten.
Quelle: https://www.ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf
Informationen zum Thema Antifouling
Persönliche Erfahrungen:
Der Sorpesee ist ein Binnengewässer mit geringem Bewuchsdruck. Es gibt verschiedene Ansätze, die erfolgreich und im Rahmen der Vorgaben gegen den Bewuchs des Rumpfes helfen.
Bei der Vielzahl der Produkte ist es unausweichlich, sich im Vorfeld über die Umweltverträglichkeit, die Funktionsweise und die sichere Verarbeitung gut zu informieren. Persönliche Erfahrungen anderer Wassersportler können auch hier wichtige weitere Informationen liefern.
Eine gute Zusammenfassung zum Thema bietet der DSV:
https://www.dsv.org/dsv/umweltschutz/unterwasseranstriche/
Der Ruhrverband verweist in der Freizeitordnung auf die "Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee", deren Website findet ihr hier:
Ausführliche Informationen zum Thema Antifouling im Wassersport findet ihr beim Bundes Umweltamt:
Informationen zum Thema Upcycling, Recycling und Entsorgungsmöglichkeit
Upcycling:
Beim Upcycling werden Abfallprodukte oder (scheinbar) nutzlose Stoffe in neuwertige Produkte umgewandelt. (Definition Upcycling Wikipedia 2022)
Es gibt bereits viele kreative Möglichkeiten, ausgediente Segel weiterzuverarbeiten. Neben Jacken, Taschen, Sitzmöbeln, entstehen auch Kunstwerke.
Auch ein alter Neoprenanzug ist noch gut fürs Upcycling geeignet. Yoga Matten, Laptophüllen, Portemonnaies und vieles weitere kann daraus hergestellt werden. Das Netz ist voller Ideen, lasst euch inspirieren!
Bootsteile oder ganze Boote lassen sich mit Kreativität zu Möbeln (Schränke, Theke, Kinderbett) oder Spielgeräten (Sandkästen) umbauen.
Ihr habt weitere Ideen? Teilt sie uns gerne mit.
Entsorgungsmöglichkeiten:
Die Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee hat einen guten Überblick zu unterschiedlichen Stoffen und Abfällen erstellt:
//iwgb.net/wp-content/uploads/MB_Korrekte_Entsorgung-1.pdf
Hier findet ihr lokale Entsorgungsmöglichkeiten für Sonderabfälle: